Beschwerde nach Artikel 19 BayRG

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Kurzfassung des Inhalts

15.01.2026: LT ARD an BR/Intendantin
Beschwerde nach Artikel 19 BayRG

  • Beschwerde nach Art. 19 BayRG über fünf nachweisliche Falschmeldungen des #Faktenfuchs'

    Im Artikel „#Faktenfuchs: Was nach fünf Jahren Covid-Impfung bekannt ist“ vom 27.12.2025 finden sich folgende fünf Falschmeldungen:

    1. „Für angeblich durch die Impfstoffe erhöhte Fallzahlen von Krebs, Herzinfarkten oder Unfruchtbarkeit gibt es keine Hinweise.„
    2. „Mit dem Schutz vor schweren Verläufen habe die Impfung maßgeblich dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem hierzulande nicht zusammengebrochen sei.„
    3. „Entgegen einiger Behauptungen stimmt nicht, dass Corona-Geimpfte ein allgemein höheres Todesrisiko hätten.„
    4. „Im Zusammenhang mit den Covid-Impfstoffen waren etwa auffällig erhöht: Myokarditis und Perikarditis, also Entzündungen des Herzens, insbesondere bei jungen Männern, wenn diese eine hohe Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht bekamen.„
    5. „Corona ist ja nicht verschwunden. Aber die Tatsache, dass wir jetzt wieder auf Feste gehen können, dass wir in der U-Bahn ohne Maske fahren können, das ist ja nicht dem geschuldet, dass das Virus weg ist, sondern dass wir immun sind.„

    Die Beschwerde nach Art. 19 BayRG richtet sich darauf, dass der Bayerische Rundfunk offensichtliche Falschmeldungen verbreitet. Die Intendantin wird gebeten, dies öffentlich zu korrigieren zu lassen. Sie wird weiterhin gebeten mitzuteilen, wie es zur Verbreitung von Falschmeldungen in diesem Ausmaß kommen konnte und mit welchen Maßnahmen sie die Verbreitung von Falschmeldungen in Zukunft verhindern will.

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16.02.2026: BR/Chefredakteur an LT
Bescheid zur Beschwerde vom 15.01.2026 nach Art. 19 BayRG

  • Bescheid des Chefredakteurs des Bayerischen Rundfunks zur Beschwerde nach Art. 19 BayRG vom 15.01.2026

    Zur Beschwerde über fünf Falschmeldungen in einem Artikel des #Faktenfuchs‘ nimmt der Chefredakteur des Bayerischen Rundfunks wie folgt Stellung.

    „Es gibt weiterhin keine belastbaren wissenschaftlichen Hinweise, dass die Covid-Impfung Krebserkrankungen auslöst.“

    „Die Covid-Impfung hat nachweislich schwere Krankheitsverläufe verhindert, was auch zu weniger Hospitalisierungen führte … Die Jahre vor Corona sind zudem nicht ohne Weiteres mit den Corona-Jahren vergleichbar, es gibt einige Einschränkungen … Aus den von Ihnen angeführten Zahlen lässt sich daher eine generell nicht vorhandene Überlastung der Krankenhäuser nicht ableiten.“

    „Sie führen weiterhin eine Studie zur Übersterblichkeit aus dem November 2025 an, die bei Royal Society Publishing veröffentlicht wurde. Das Fachjournal hat jedoch kurz nach der Veröffentlichung aufgrund erheblicher fachlicher Kritik an der Methodik eine sogenannte ‚Expression of Concern‘ veröffentlicht, die wir in diesem Zusammenhang für beachtenswert halten.“

    Mit „der Formulierung ‚hohe Dosen eines mRNA-Impfstoffs‘“ sind „mehrere Impfungen bei derselben Person gemeint. Dies ergibt sich auch aus der an dieser Stelle im Artikel zitierten Studie.“

    „Durch die Corona-Impfung und Infektionen mit dem Coronavirus haben wir eine Basisimmunität aufgebaut … Diese Grundimmunität trägt dazu bei, dass heute deutlich weniger schwere Krankheitsverläufe und Langzeitfolgen auftreten. Sie ist jedoch von einer Herdenimmunität zu unterscheiden: Eine Ansteckung ist weiterhin möglich …“

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19.02.2026: LT ARD an BR/Intendantin
Einwendungen zum Bescheid vom 16.02.2026 nach Artikel 19 BayRG

  • Einwendungen zum Bescheid des Chefredakteurs des Bayerischen Rundfunks vom 16.02.2025

    Die Stellungnahmen des Chefredakteurs entkräften die Aussage, dass es sich um Falschmeldungen des #Faktenfuchs‘ handelt, nicht, sie bestätigen sie zum großen Teil

    Der Chefredakteur fügt der Falschmeldung, dass es keine Hinweise auf durch die Impfstoffe erhöhte Fallzahlen von Krebs gebe, das Wort „belastbar“ hinzu und wandelt die Tatsachenbehauptung des #Faktenfuchs‘ damit in eine Bewertung um, für die das Kriterium wahr oder falsch nicht mehr anwendbar ist. Er weist damit eine Beschwerde zurück, die so nicht erhoben wurde.

    Mit der Aussage, es gebe keine belastbaren Hinweise, bestätigt er, dass es Hinweise gibt und die Aussage des #Faktenfuchs‘ eine Falschmeldung ist.

    Mit den in der Beschwerde genannten Zahlen der Krankenhaus- und Intensivbettenauslastung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 sollt gar nicht eine generell nicht vorhandene Überlastung abgeleitet werden. Die Zahlen zeigen, dass bei gegebener „Impfquote“ die „Impfung“ eine theoretische Überlastung der Krankenhäuser bzw. der Intensivbetten gar nicht hätte verhindern können.

    Der Hinweis auf eine „Expression of Concern“ zeigt, dass eine wissenschaftliche Diskussion über ein erhöhtes Todesrisiko im Gange ist. Damit wird bestätigt, dass die Aussage des #Faktenfuchs‘, es stimme nicht, dass Corona-Geimpfte ein allgemein höheres Todesrisiko hätten, falsch ist.

    Die Aussage, dass vor allem junge Männer, die eine hohe Dosis des „Impfstoffs“ erhalten haben, ein erhöhtes Risiko für Myokarditis hätten, ist etwas anderes als die, dass dies für junge Männer gilt, die mehrere Impfungen erhalten haben. Deshalb bleibt die Aussage des #Faktenfuchs‘ falsch oder zumindest grob irreführend. Dass sich das Risiko von Nebenwirkungen bei mehreren Injektionen summiert, ist trivial.

    Immunität bedeutet, dass die entsprechende Infektionskrankheit nicht mehr ausbrechen kann. Nach Aussage des Chefredakteurs wurde nur eine Basis- oder Grundimmunität erworben, bei der eine Ansteckung jedoch weiterhin möglich ist. Die Aussage des #Faktenfuchs‘, wir seien immun, wird somit als falsch bestätigt.

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30.03.2026: BR/Programmdirektor Information an LT
Bescheid zu den Einwendungen vom 19.02.2026 nach Art. 19 BayRG

  • Bescheid des Programmdirektors Information auf Einwendungen nach Art. 19 BayRG vom 19.02.2026

    Zu den Einwendungen von Leuchtturm ARD bezüglich der Zurückweisung der Beschwerde nimmt der Bayerische Rundfunk wie folgt Stellung:

    Im Kontext wissenschaftlicher Berichterstattung versteht der Bayerische Rundfunk unter Hinweisen stets die Gesamtlage der belastbaren, qualitätsgeprüften Evidenz. Die Ergänzung um das Wort belastbar stellt daher keine inhaltliche Änderung dar.

    Aus Krankenhauseckdaten aus den Jahren 2019 bis 2021 lassen sich keine belastbaren kausalen Schlüsse für die Gründe der ausgebliebenen Überlastung ableiten, und die Behandlung von Covid-Patienten kann zudem nicht mit der von Nicht-Covid-Patienten verglichen werden.

    Die Kennzeichnung einer Studie mit einer „Expression of Concern“ zeigt, dass an der Studie erhebliche Zweifel bestehen und sie gerade nicht als gesicherter Beleg dienen kann. Der #Faktenfuchs stützt sich auf das Gesamtbild der verfügbaren Sicherheitsdaten und nicht auf einzelne, in der Fachwelt umstrittene Arbeiten.

    Die Formulierung „hohe Dosis“ ändert nichts am sachlichen Kern der Aussage. Inhaltlich bleibt richtig, dass das Risiko für Myokarditis und Perikarditis bei jungen Männern auffällig erhöht war, wenn eine hohe Menge eines mRNA-Impfstoffs gespritzt wurde.

    Mit Immunität sei gemeint, dass die Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen eine Grundimmunität aufgebaut hat, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass heute deutlich weniger schwere Krankheitsverläufe und Langzeitfolgen auftreten.

    Nach sorgfältiger Abwägung kommt der Bayerische Rundfunk deshalb zu dem Ergebnis, dass der Faktencheck den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Evidenz zutreffend wiedergibt und keine Falschmeldungen enthält.

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09.04.2026: LT ARD an BR/Intendantin
Antwort zum Bescheid vom 30.03.2026 nach Artikel 19 BayRG

  • Antwort auf den Bescheid des Programmdirektors vom 30.03.2026 zu unseren Einwendungen bezüglich der Beschwerde nach Art. 19 BayRG vom 15.01.2026

    Die Intendantin wird über die Schlussfolgerungen informiert, die aus dem Bescheid des Programmdirektors Information gezogen werden.

    Der Programmdirektor Information hatte mitgeteilt, dass der Bayerischen Rundfunk im Kontext wissenschaftlicher Berichterstattung nicht zwischen Hinweisen, belastbaren Hinweisen und einer qualitätsgeprüften Evidenz unterscheidet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Unterscheidung zur Vermittlung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes essentiell ist.

    Bezüglich der Aussage der Virologin Frau Prof. Protzer, die Impfung habe maßgeblich dafür gesorgt, dass das Gesundheitssystem nicht zusammengebrochen sei hatte die Beschwerde zum Inhalt, dass dies durch keine Quellen belegt worden sei und dass anhand von Belegungsdaten der Krankenhäuser plausibel gemacht werden kann, dass die Aussage falsch ist.

    In der Wissenschaft ist es üblich, Aussagen zu belegen. Der Bayerische Rundfunk betrachtet offensichtlich ohne Belege in den Raum gestellte Aussagen als richtig, solange sie nicht nachweislich widerlegt sind.

    Die Intendantin wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zumindest Grundkenntnisse über grundlegende Prinzipien wissenschafltichen Arbeitens in der Leitungsebene und in den zuständigen Redaktionen, insbesondere beim #Faktenfuchs, vermittelt werden.